Die Wehrpflicht – eine vergessene Verpflichtung des Grundgesetzes
Art. 12a des Grundgesetzes ist ein Schattengewächs; die allgemeine Meinungsfreiheit wird schnell zitiert durch Art. 5 des Grundgesetzes oder der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz.
Die Normen über die Wehrpflicht sind offenbar vergessen. Art. 12a des Grundgesetzes lautet:
Art 12a Abs. 1 des Grundgesetzes
Wehrdienst kann einfach wieder eingeführt werden
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Thomas Schulte
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