Erfolgreiche Löschung eines Schufaeintrags der Intrum Hanseatische Inkasso-Treuhand

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Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin setzt erfolgreich die Löschung eines Eintrags der Intrum Hanseatische Inkasso-Treuhand bei der SCHUFA Holding AG durch; Überblick von Valentin Schulte, stud. iur.; Volkswirt (M.Sc.)

Die Schufa bestimmt als Deutschlands größte Auskunftei über große Teile des täglichen wirtschaftlichen Lebens. Es ist bekannt, dass die Schufa im Jahr 2020 einen Umsatz von über 200 Millionen Euro erzielte.  Ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet für die Betroffenen faktisch oftmals das wirtschaftliche Aus. So können diese bspw. auf dem Leasingmarkt nur noch als Zuschauer teilnehmen. Auch sonstige Finanzierungen, wie beispielsweise Immobilienkredite, sind nicht zu bekommen. Sobald der zuständige Sachbearbeiter der Bank die Schufa-Auskunft abgefragt hat, enden die Vertragsverhandlungen abrupt. 

So auch im Fall eines Mandanten aus Baden-Württemberg. Dieser ist erfolgreich als selbstständiger Bauunternehmer tätig. Eine Ausweitung der Geschäfte und generell das Tagesgeschäft wurde hierdurch stark belastet.

Dem Eintrag lag eine strittige Forderung der E.ON Energie Deutschland GmbH zugrunde, die aus einem nicht erfüllten Stromlieferungsvertrag resultieren sollte. 

Valentin Schulte - Schufaeinzug Daten
Valentin Schulte – Schufaeinzug Daten

Grundlegendes zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht zuzustimmen. Damit ist es Betroffenen nicht möglich, ohne besonderes Interesse personenbezogene Daten zu erheben. Eine Verarbeitung ist neben der Einwilligung des Betroffenen trotzdem gemäß Art. 6 I DSGVO möglich, wenn die Verarbeitung bspw. 

  • für die Erfüllung eines Vertrags zwischen den Betroffenen notwendig ist.
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht dient. für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt.
  • zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.

Im Ergebnis war der konkrete Eintrag aus datenschutzrechtlicher Sicht rechtswidrig. So wurden insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen des Art. 6 DSGVO und das § 31 BDSG nicht beachtet. Obwohl die eintragende Stelle außergerichtlich noch die Löschung des Eintrags verweigerte, konnte eine Löschung direkt bei der Schufa erreicht werden. 

Dem Mandanten steht nun beruflich und privat (zumindest vonseiten der Schufa) nichts mehr im Wege. Die Schufa sieht sich im Übrigen einer großen Musterklage ausgesetzt. 

Max Schrems, ein österreichischer Datenschutzaktivist, kritisiert das Geschäftsmodell der Schufa. Seiner Ansicht nach werden personenbezogene Daten von Verbrauchern gesammelt und gespeichert, ohne dass diese ausreichend darüber informiert werden oder ihre Zustimmung gegeben haben. Schrems hat die Schufa wegen Verstößen gegen die Datenschutzgesetze der EU verklagt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde angerufen, um zu prüfen, ob die Datenspeicherung der Schufa rechtmäßig ist und ob die Verbraucher ausreichend über die Nutzung ihrer Daten informiert werden. Es ist also zu erwarten, dass in Zukunft die weitere Datennutzung durch die Schufa verändert werden wird.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Stud. Iur & Volkswirt

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